Autofahrer müssen jetzt ihren Verbandskasten aufrüsten, sonst droht ein Bußgeld!
Normalerweise wird beim Autokauf geprüft, ob ein Erste-Hilfe-Set vorhanden ist, doch dann gerät es in Vergessenheit. Doch jetzt ab 2022 müssen Sie ihn ergänzen, es müssen zwei Mund-Nasen-Bedeckungen im Verbandskasten vorhanden sein.
Diese Regel wird auch nach der Pandemie gelten. Wir raten Ihnen zwei FFP2-Masken zu ergänzen, um ein Bußgeld zu vermeiden.
Die Änderungen werden in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ergänzt.
Bitte achten Sie generell auf die Vollständigkeit Ihres Verbandskastens.
Dieser muss den Anforderungen der DIN-Norm Nr. 13164 entsprechen.
Hier eine Auflistung aller Pflichtgegenstände:
1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
1 Erste-Hilfe-Broschüre
2 Feuchttücher zur Hautreinigung
1 14-teiliges Fertigpflasterset
1 Verbandpäckchen K
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden.
Wir wünschen Ihnen des Weiteren eine gute Fahrt und bleiben Sie gesund!
Ihr Ebert & Bebra Team